Kein Einspruch vor Bekanntgabe
Gegen einen Steuerbescheid kann als Rechtsbehelf ein Einspruch eingelegt werden. Dabei kommt es auf die wirksame Bekanntgabe des Bescheids an. Für die überwiegende Zahl der Steuerbescheide gilt die Drei-Tages-Fiktion. Ein Steuerbescheid gilt ab dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Grundsätzlich zählt also der Poststempel. Auch beim Datenabruf eines Bescheids in elektronischer […]