Log4Shell ist der harmlos klingende Name für eines der größten Sicherheitslücken im gesamten IT-Sektor. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik befürchtet hohe Schäden für die Wirtschaft aufgrund von Cyberattacken und hat die höchste Alarmstufe Rot ausgerufen.  Viele Server sind nicht geschützt und könnten bereits infiziert sein. Sorge bereitet den Fachleuten, dass das Sicherheitsleck so leicht auszunutzen sei und in wie vielen Programmen es verborgen sein könnte. Erst Anfang 2021 verursachte eine Sicherheitslücke in der Microsoft Exchange-Software hohe Schäden. Die Schwachstelle der Programmiersprache Java wird die IT-Branche für die nächsten Wochen auf Trab halten, denn bisher ist man noch auf der Suche nach Lösungen, um Updates entwickeln zu können.

Aufgrund des gestiegenen gesetzlichen Mindestunterhalts hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Unterhaltstabelle zum 01.01.2022 angepasst und die monatlichen Bedarfssätze für den Kindesunterhalt erhöht. Der Mindestunterhalt beträgt ab 2022:
– für Kinder unter sechs Jahren 396 Euro (vorher 393 Euro)
– für Kinder ab sechs bis unter 12 Jahren 455 Euro (vorher 451 Euro)
– für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren 533 Euro (vorher 528 Euro)
– für Kinder ab 18 Jahren im elterlichen Haushalt 569 Euro (vorher 564 Euro)
Mindestunterhalt zahlen Elternteile mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.900 Euro. Für Mütter oder Väter mit einem höheren Einkommen, ergeben sich höhere Unterhaltssätze. Bis 11.000 Euro steigt der Mindestbedarf laut Düsseldorfer Tabelle. Über 11.000 Euro Einkommen erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls.
Um den tatsächlichen Betrag zu erhalten, darf das halbe Kindergeld abgezogen werden. Außerdem ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen.

Seit 01. Januar 2020 müssen Steuerpflichtige ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme an ihre zuständigen Finanzämter melden. Die Finanzverwaltung benötigt Angaben über die Art und die Anzahl der elektronischen Aufzeichnungssysteme und der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen. Für bis 31.12.2019 angeschaffte Systeme galt eine Meldefrist bis 31.01.2020.
Da die Anzeige an das Finanzamt allerdings nur auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck durchgeführt werden soll und dieser bisher noch nicht vorliegt, ist eine Meldung noch nicht möglich. Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung einer solchen hat die Finanzverwaltung bis voraussichtlich 2023 geplant. Bis zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt ist von der Mitteilung nach § 146 a Absatz 4 AO abzusehen.

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten. Daraus ergibt sich aber kein Anspruch auf allgemeine Akteneinsicht, weil sich das Auskunftsrecht nicht mit der Akteneinsicht deckt.
So hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg am 26.07.2021 im Falle eines Apothekers entschieden, dem die Akteneinsicht in Handakten des Betriebsprüfers während einer laufenden Betriebsprüfung abgelehnt wurde. Das Finanzgericht lehnte einen gebundenen Anspruch ab, entgegen einer Entscheidung des Finanzgerichts Saarland aus dem Jahre 2019, das sich auf das saarländische Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) in Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berief.
Während einer Betriebsprüfung hat das geprüfte Unternehmen grundsätzlich ein Recht auf Informationen über die festgestellten Sachverhalte. Damit ist aber nicht die Einsicht auf die Betriebsprüfungsakten und die Handakten des Betriebsprüfers gemeint. Dies muss betroffene Steuerpflichtige aber nicht davon abhalten, trotzdem einen Antrag zu stellen, denn das Finanzamt kann diesem aufgrund einer Ermessensentscheidung trotzdem stattgeben. Spätestens im Verfahren vor dem Finanzgericht, muss dem Kläger laut Finanzgerichtsordnung die Akteneinsicht gewährt werden.

Lieferprobleme drücken auf das Geschäftsklima. Besonders betroffen ist das verarbeitende Gewerbe und der Handel.
Die Gründe dafür, dass es an allen Enden fehlt, sind vielfältig. Nicht nur die Rohstoffknappheit hat einen Anteil an den Lieferengpässen, sondern auch nicht entladene Schiffs-Container und schlichtweg der Mangel an LKW-Fahrern. Auch die Folgen des Schiffsunglücks im Suez-Kanal ist jetzt noch deutlich spürbar. Im elektronischen Bereich ist der Mangel zudem auch auf die gestiegene Nachfrage durch die Verlagerung der Arbeiten ins Homeoffice zurückzuführen. Nicht alle Punkte können dabei in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gebracht werden.

Am 15. Juli 2021 ist das neue Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) in Kraft getreten.

Das Register am Standort Bonn soll zukünftig die Stammdaten aller Unternehmen führen und diesen eine Identifikationsnummer zuweisen, die bundeseinheitlich und für alle Behörden gelten soll. Hintergrund ist der Bürokratieabbau, denn Daten wie Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform, Wirtschaftszweig und weitere Identifikatoren müssen demnach nur noch einmal von den Unternehmen gegenüber der Verwaltung angegeben werden. Unter Beachtung der Datenschutzregeln haben andere Register darauf Zugriff bzw. gibt es für angeknüpfte Register automatische Benachrichtigen über Neu- oder Änderungsmeldungen.

Selbst Kleinstunternehmen müssen die Bilanz auf elektronischem Wege übermitteln. Wenn diese bereits ihre Steuererklärungen in elektronischer Form übermitteln, dann verfügen sie auch über die nötige Hardware und einen Internetanschluss. Dass somit auch IT-Kenntnisse vorhanden sind, lässt sich wohl auch nicht mehr in Abrede stellen. Entsprechende IT-Lösungen sind schon kostengünstig erhältlich und zudem steuerlich absetzbar, auch werden sogar auf der ELSTER-Website neun kostenfreie Softwarelösungen zur E-Bilanz-Übermittlung aufgelistet, die ELSTER unterstützen. Dies wurde auch den Bundesfinanzhof (BFH) abschließend entschieden.

Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können sich für die betrieblichen Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuerbeträge rückerstatten lassen. Hierfür müssen die Vergütungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 30.09.2021 gestellt werden. Es genügt der rechtzeitige Eingang des Antrages beim BZSt für die Einhaltung der Frist. Diese Anträge können nur noch ausschließlich elektronisch gestellt werden. Im Regelfall sind dem Antrag Belege beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 Euro bzw. bei Benzinrechnungen mindestens 250 Euro beträgt. Die beantragte Vergütung muss mindestens 400 Euro betragen

Wenn ein Gastwirt Steuerschulden hat, so kann er seine Konzession für seinen Imbiss verlieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Auch wenn er seine Steuererklärungen nachreicht, dann bestehen weiter Zweifel an seiner Zuverlässigkeit. Der Entzug der Konzession durch die Stadt Mainz war daher rechtens.

Wer fremde Personen in der Öffentlichkeit gezielt fotografiert, ohne zuvor deren Einverständnis eingeholt zu haben, läuft Gefahr, eine Geldbuße aufgebrummt zu bekommen.

Betroffen war hier ein Mann, welcher aus dem Auto heraus auf einem Parkplatz Bilder von zwei ihm unbekannten jungen Frauen mit dem Handy gemacht haben soll. Die Frauen hatten nicht eingewilligt.

Zu welchem Zweck die Aufnahmen getätigt wurden, ist irrelevant. Die Behauptung, die Bilder allein zur Privatnutzung verwenden zu wollen, hilft also nicht weiter. Denn die so genannte Haushaltsausnahme der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) greift hier nicht, so das Amtsgericht Hamburg.
Zwar sollten Fotografien aus dem ausschließlich persönlichen und/oder familiären Bereich aus dem Anwendungsbereich der DS-GVO ausgenommen sein. In diesem Zusammenhangkomme es aber nicht darauf an, mit welchem Ziel die Bilder gemacht wurden. Vielmehr verlasse bereits die Erstellung, mithin die Anfertigung von Bildern fremder Personen in der Öffentlichkeit, den privaten Raum.