AKTUELLE-NEWS

Geschenke Grenze auf 50 Euro angehoben

Stand: 26.04.2024
Geschenke an Geschäftsfreunde sind grundsätzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Bis 2023 gilt
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Rückstellung für Aufbewahrungskosten

Stand: 26.04.2024
Buchführungsbelege und Geschäftsunterlagen müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften für eine Mindestdauer von derzeit noch 10 bzw. 6
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Fristverlängerung für Corona Schlussabrechnungen

Stand: 26.04.2024
In Absprache mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten haben sich Bund und Länder auf eine letzte Fristverlängerung bis zum 30.
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Bürokratie-Entlastungsgesetz und Umsatzsteuer

Stand: 26.04.2024
Das Bürokratie-Entlastungsgesetz ist auf dem Weg. Im Regierungsentwurf vom 13.03.2024 sind auch Erleichterungen für die Umsatzsteuer
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Änderungen Wachstumschancengesetz und Umsatzsteuer

Stand: 12.04.2024
Das Wachstumschancengesetz wurde nun nach langen Ringen am 22.03.2024 auf den Weg gebracht. Folgende wichtige Änderungen sind für die
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Aufzeichnungen in der Taxi- und Mietwagenbranche

Stand: 12.04.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.03.2024 zu spezifischen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten für
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Meldepflicht bei Online-Plattformen

Stand: 27.03.2024
Die für Plattformbetreiber eingeführten Meldepflichten betreffen erstmals das Jahr 2023. Die erste Meldung war nach der neuen
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Die gläserne Buchhaltung

Stand: 27.03.2024
Buchführungsdaten sollen nach dem Willen der Bundesregierung bei Außenprüfungen oder Kassen-Nachschauen einheitlich an die
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Digitale Erpressung und Betriebsausgabe

Stand: 27.03.2024
Wenn ein Unternehmen einem Cyber-Angriff zum Opfer fällt, bei dem sensible Daten mittels einer Erpressungssoftware verschlüsselt werden,
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Hohe Zinsen und steuerliches Risiko

Stand: 27.03.2024
Immer wieder werden in Betriebsprüfungen Sachverhalte für eine verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften aufgegriffen. Im
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Betrug und ELSTER

Stand: 01.03.2024
Aktuell möchten Betrüger mit diebischen „ELSTER“-Mails Kasse machen. Sie täuschen als Absender das Online-Portal der
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Sachbezugswerte 2024

Stand: 01.03.2024
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen für unentgeltliche
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Influencer und Berufskleidung

Stand: 01.03.2024
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von
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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Sky und Ferrari

Stand: 19.02.2024
Eine GmbH, die in der Kommunikationsbranche tätig war, zahlte seinem Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein TV-Abonnement, mit dem
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Dauerfristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung

Stand: 19.02.2024
Unternehmen können mit der Dauerfristverlängerung die Abgabefrist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Vorauszahlungen um einen Monat
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Kassenbons und Pflichtangaben ab 01.01.2024

Stand: 01.02.2024
Die auf einem Kassenbon notwendigen Pflichtangaben wurden zum 01.01.2024 nochmals aufgestockt um die Seriennummer des elektronischen
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Keine Abzinsung von Verbindlichkeiten

Stand: 01.02.2024
Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit ab 12 Monaten sind gem. des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19.6.2022 nicht mehr
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Buchwertübergang und Personengesellschaft

Stand: 01.02.2024
Gemäß § 6 Abs. 5 EStG ist es möglich, Wirtschaftsgüter ohne die Aufdeckung stiller Reserven – also zu Buchwerten – von einem
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Überblick 2024 für Unternehmer

Stand: 17.01.2024
Mit dem Wachstumschancengesetz hängen viele Änderungen in der Warteschleife, die bereits zum Jahreswechsel 2024 eingeführt werden
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PV-Anlage und Kleinunternehmer

Stand: 17.01.2024
Nach Einführung des Nullsteuersatzes zum 01.01.2023 für die Lieferung und Installation einer begünstigten Photovoltaikanlage ergib sich
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PV: Frist für rückwirkende Entnahme: 11.01.2024

Stand: 09.01.2024
Eine rückwirkende Entnahme aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensbereich zum 01.01.2023 ist im Hinblick auf bislang nicht geklärte
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Ist-Versteuerer und Gutschrift

Stand: 22.12.2023
Versteuert ein Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) = sog. „Ist-Versteuerer“ wird die Umsatzsteuer mit
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Gastronomie und Umsatzsteuer

Stand: 22.12.2023
Als Erleichterung für die Gastronomiebranche, die während Corona auch zeitweise von Schließungen betroffen war, hatte der Gesetzgeber
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IAB: verlängerte Investitionsfrist läuft aus

Stand: 15.12.2023
Mit Ablauf des Jahres 2023 enden auch die verlängerten Investitionsfristen für die in 2017 und 2019 gebildeten IAB
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Aufbewahrungsfristen

Stand: 15.12.2023
Bestimmte Aufbewahrungspflichten sind sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich maßgebend. Für Geschäftsunterlagen gelten diese
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Geschenke

Stand: 08.12.2023
Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und Präsente sowohl an Arbeitnehmer als auch an Geschäftsfreunde sind in vielen Branchen üblich und
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Liebhaberei und PV-Anlage

Stand: 07.12.2023
Vor der Einführung der Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zum 01.01.2022 gab es das sogenannte
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Richtsatzsammlung und Sachentnahmen

Stand: 07.12.2023
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die
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Homeoffice und Nebentätigkeit

Stand: 17.11.2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 haben die Regelungen für die befristet eingeführte Homeoffice-Pauschale nochmals ein Upgrade erhalten.
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Instandhaltungsrückstellung und Bilanzierung

Stand: 17.11.2023
Eine Immobilienbesitzerin musste beim Kauf ihres Teileigentums Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis von 40.000 Euro zahlen. Da darin
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Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten

Stand: 30.10.2023
Die Abgrenzung von Bewirtungskosten und Aufmerksamkeiten macht in der buchhalterischen Praxis oft Probleme. Bei Betriebsprüfungen wird
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Homeoffice und Betriebsstätte

Stand: 30.10.2023
In Deutschland begründet der Arbeitgeber regelmäßig keine Betriebsstätte in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers, wenn dieser in
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Verluste und Gewinnerzielungsabsicht

Stand: 23.10.2023
Für die einkommensteuerliche Berücksichtigung einer selbständigen Tätigkeit wird unter anderem Gewinnerzielungsabsicht vorausgesetzt.
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IAB und Gewinngrenze

Stand: 23.10.2023
Nur Unternehmen mit einem Gewinn bis 200.000 Euro im Jahr der Inanspruchnahme steht ein IAB (Investitionsabzugsbetrag) zu. Fraglich ist, um
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Fahrrad und Dienstreisen

Stand: 02.10.2023
Wer außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitstätte/einem Sammelpunkt beruflich oder betrieblich tätig ist, kann für diese
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Firmenwagen und Privatnutzung

Stand: 02.10.2023
Das Finanzgericht Münster entschied am 28. April 2023 (Az. 10 K 1193/20), dass trotz eines vertraglichen Privatnutzungsverbots eine
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Homeoffice ab 2023

Stand: 02.10.2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen für den Abzug von Homeoffice-Aufwendungen erneut geändert. Ab 2023 gilt danach
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Bilanzierung und Steuererstattungszinsen

Stand: 02.10.2023
Mit einer Verfügung vom 18.07.2023 hat sich die OFD Frankfurt (Oberfinanzdirektion Frankfurt) zur Bilanzierung von Zinsen auf
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Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen nur noch bis 02.10.2023

Stand: 26.09.2023
Für gemischt genutzt Wirtschaftsgüter besteht umsatzsteuerlich ein Wahlrecht zur Zuordnung zum Unternehmensbereich. Es ist sowohl eine
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Die Steuererklärungsfrist für 2022 läuft in wenigen Tagen ab

Stand: 19.09.2023
Der Countdown läuft für die Abgabe der Steuererklärungen 2022 bei nicht steuerlich beratenen Personen. Grundsätzlich muss eine
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Wachstumschancengesetz: Das Wichtigste

Stand: 18.09.2023
Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes vom 30.08.2023 enthält eine Vielzahl von Erleichterungen in unternehmerischen und privaten
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Elektro-Dienstwagen, Strom und Umsatzsteuer

Stand: 18.09.2023
Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektro-Dienstwagen zur Verfügung und trägt der Arbeitnehmer auch selbst Ladekosten,
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Aufgabegewinn und Garten

Stand: 01.09.2023
Der Garten eines gemischt genutzten Gebäudes ist nicht in die Berechnung eines Aufgabegewinns mit einzubeziehen, wenn kein Nutzungs- und
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Ladestationen und Bilanzierung

Stand: 01.09.2023
Eine Ladestation im Betriebsvermögen kann sowohl ein selbständiges als auch ein unselbständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Erfassung
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Betriebsveranstaltung und 110 Euro-Freigrenze bei der USt

Stand: 14.08.2023
Seit 2015 ist für Zuwendungen an Arbeitnehmer während einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerlich ein Freibetrag von 110 Euro (inkl. USt)
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Steuerfreie Photovoltaikanlage und IAB

Stand: 14.08.2023
Nach Einführung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (PV) ergaben sich in der Praxis zahlreiche ungeklärte Fragen, die das
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Corona: Fristverlängerung für Schlussabrechnung

Stand: 01.08.2023
Werden die Schlussabrechnungen für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen nicht eingereicht, führt dies zu einer Rückzahlung. Das
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PV-Anlagen und Energiepreispauschale

Stand: 01.08.2023
Das neue Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 17.07.2023 über ertragssteuerliche Fragen zur Steuerfreiheit für
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GmbH-Gesellschafter und Sozialversicherungspflicht

Stand: 01.08.2023
Ein mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH kann in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies ist dann
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Fortlaufende Rechnungsnummern und Zuschätzung

Stand: 21.07.2023
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerpflichtigen mit Hausmeisterservice zurückgewiesen. Die Vorinstanz
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Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Stand: 21.07.2023
Der Beitrag zur Pflegeversicherung hat sich zum 01. Juli 2023 auf 3,4 Prozent erhöht. Kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren zahlen einen
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Finale Verluste im Ausland

Stand: 03.07.2023
Das Thema „finale Verluste ausländischer Betriebsstätten“ beschäftigt bereits länger die Gerichte und führte in der Vergangenheit
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Homepages und AfA

Stand: 29.06.2023
Die OFD Frankfurt hat in einer aktuellen Verfügung vom 22.03.2023 auf die Nutzungsdauer von Homepages hingewiesen. In der Verfügung wird
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Gebäudeabschreibung und Nutzungsdauer

Stand: 29.06.2023
Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude werden steuerlich mit einem typisierten AfA-Satz abgeschrieben, der je nach Zeitpunkt der Fertigstellung
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Frist 30.06.2023 für Vorsteuervergütungsverfahren

Stand: 19.06.2023
Inländische Vorsteuer kann auch an Unternehmen erstattet werden, die nicht in Deutschland registriert sind und nicht verpflichtet sind, in
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Corona-Hilfen und Besteuerung

Stand: 19.06.2023
Wer als Unternehmer Corona-Hilfen erhalten hat, muss diese versteuern. Fraglich war nun, ob dies unter Anwendung der Fünftelregelung
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Stromkosten und 1-Prozent-Regelung

Stand: 05.06.2023
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Elektro- oder Hybrid-Elektro-Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, ist der zu
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Gesellschafter-Verrechnungskonto und Verzinsung

Stand: 05.06.2023
Buchungen auf einem sogenannten Gesellschafter-Verrechnungskonto können für eine GmbH sowohl eine Verbindlichkeit als auch eine Forderung
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Fahrräder und Umsatzsteuer

Stand: 12.05.2023
Nutz ein Unternehmer ein dem unternehmerischen Bereich voll zugeordnetes Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten, führt dies
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BMF: Merkblatt zu Bauleistungen

Stand: 12.05.2023
Nicht mehr aktuelle Verweise auf Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) und die veraltete Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
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Registrierkassen und neue Richtlinie

Stand: 03.05.2023
Die neue Technische Richtlinie BSI TR-03145-5 wurde erstmalig durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Absprache
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Richtsatzsammlung und BFH Entscheidung

Stand: 03.05.2023
Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte klären, ob die amtliche Richtsatzsammlung eine mögliche Schätzungsgrundlage ist und wenn ja, welche
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Erhöhung der Betriebsausgabenpauschalen

Stand: 21.04.2023
Das BMF hat ein Schreiben zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger
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Gewinn aus Kryptowährungen

Stand: 21.04.2023
Der Handel mit Kryptowährungen wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich als steuerbarer Vorgang beurteilt. Hintergrund des Urteils
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Höhere Gebäude-AfA möglich?

Stand: 30.03.2023
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Gebäude-AfA für sonstige Gebäude mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 auf 3 % erhöht. Dies ist
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Frist 31.03.2023 für Künstlersozialabgabe

Stand: 30.03.2023
Bis Ende März 2023 müssen Unternehmen die Meldungen an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeben. Meldepflichtig sind die Entgelte, die im
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Umsatzsteuer-Vorauszahlung und 10-Tages-Regel

Stand: 30.03.2023
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die grundsätzlich unter die 10-Tages-Regel gem. § 11 Abs. 2 Satz
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Upgrade in der Betriebsprüfung

Stand: 30.03.2023
Mit Gesetz vom 20.12.2022 hat der Gesetzgeber auch die Außenprüfung modernisiert. Ziel ist es, die Dauer zu verkürzen, indem der
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Rückstellung bei Bonuspunkten

Stand: 30.03.2023
Bis vor den Bundesfinanzhof (BFH) ging der Fall eines Handelsunternehmens, welches mittels eines Kundenkartensystems beim Einkauf
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Frist 31.03.2023 für Künstlersozialabgabe

Stand: 22.03.2023
Bis Ende März 2023 müssen Unternehmen die Meldungen an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeben. Meldepflichtig sind die Entgelte, die im
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Schätzung bei Betriebsausgaben

Stand: 22.03.2023
Das Finanzamt darf die Betriebsausgaben schätzen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt
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Rechnungsabgrenzungsposten vereinfacht

Stand: 06.03.2023
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag zu bilden, wenn sie für Aufwand oder
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Kleine PV-Anlagen und Umsatzsteuer

Stand: 06.03.2023
Die alternative Stromerzeugung in Deutschland nimmt immer mehr zu. Energie wird zunehmend auch durch Photovoltaikanlagen erzeugt. Zur
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Rechnungsberichtigung rückwirkend

Stand: 10.02.2023
Ohne Erfolg blieb die Nichtzulassungsbeschwerde einer Steuerpflichtigen zur Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung. Grundsätzlich
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Online-Plattformen und Meldepflicht

Stand: 10.02.2023
Shoppen per Mausklick gehört längst zum Alltag. Ob Lebensmittel oder Urlaub, im Internet bekommt man das meiste schnell, unkompliziert
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AfA und Sonderabschreibung auf Gebäude

Stand: 31.01.2023
Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Gebäude-AfA verbessert. Für Gebäude, die ab 2023 fertig gestellt wurden, gilt nun einheitlich ein
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Umsatzsteuer-Option und Widerruf bei Grundstückskauf

Stand: 16.01.2023
Grundstückslieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Allerdings kann der Veräußerer auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten,
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Verluste bei Gesellschafterdarlehen

Stand: 16.01.2023
Häufig gewähren Gesellschafter den Kapitalgesellschaften, an denen sie beteiligt sind, zusätzliches Geld in Form eines Darlehens. Was
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Gemischt genutzte Grundstücke und Vorsteuer

Stand: 09.01.2023
Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023

Stand: 09.01.2023
Mit Schreiben vom 21.12.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die für den Eigenverbrauch maßgeblichen Pauschbeträge für
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Betriebsfeiern und Steuern

Stand: 22.12.2022
Betriebsfeiern sind ein wichtiger Baustein für zufriedene Mitarbeiter, die Förderung des Zusammenhalts und nicht zuletzt für die Bindung
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Rückstellungen und Urlaubstage

Stand: 19.12.2022
Rückstellungen müssen im Jahresabschluss unter anderem gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten. Dabei muss es sich um
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Ebay und Unternehmereigenschaft

Stand: 19.12.2022
Immer wieder sind Verkäufer auf Internetplattformen im Fokus des Finanzamtes. Oft geht es dabei um die Frage der umsatzsteuerlichen
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Ermäßigter Steuersatz verlängert

Stand: 07.12.2022
Das BMF hat den zeitlichen Anwendungsbereich des BMF, Schreiben v. 2.7.2020 - III C 2 - S 7030/20/10006 :006 bis
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Offenlegungsfrist für Jahresabschluss 2021

Stand: 07.12.2022
Durchatmen heißt es für offenlegungspflichtige Unternehmen dank einer Mitteilung des Bundesjustizamts (BfJ). Das BfJ möchte auf
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Abzinsung von Verbindlichkeiten

Stand: 21.11.2022
Rückstellungen und Verbindlichkeiten waren bisher steuerlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, wenn ihre Restlaufzeit am
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Photovoltaikanlagen ab 2023

Stand: 21.11.2022
Das Jahressteuergesetz 2022 sieht eine Reihe von Vereinfachungen und Begünstigungen für bestimmte Photovoltaikanlagen vor. Hintergrund
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Gastronomie und Umsatzsteuer-Satz

Stand: 03.11.2022
Wie wir bereits Ende Juni berichtet hatten, sollten das Biersteuergesetz und die Biersteuerverbrauchsverordnung zur Anpassung an
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Förderung von Ladestationen läuft aus

Stand: 03.11.2022
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass ein Zuschuss für Ladestationen noch bis Ende 2022
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Fristverlängerung für Grundsteuer-Erklärung

Stand: 20.10.2022
Drei Monate länger haben Grundstückseigentümer nun Zeit für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung. Hintergrund ist die
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TSE-Version für Registrierkassen

Stand: 20.10.2022
Steuerpflichtige, die für ihr Kassensystem mit der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH geschützt haben, können diese
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Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken (BMF)

Stand: 05.09.2022
Wer ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb oder privat für Vermietungszwecke erwirbt, muss den Gesamtkaufpreis aufteilen. Ein Teil
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Energiepreispauschale FAQ BMF

Stand: 05.09.2022
Die Finanzverwaltung hat ihren FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Energiepreispauschale (EPP)
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Gebäude und kürzere AfA

Stand: 04.08.2022
In vielen Fällen dürfte das Betriebsgebäude keine 33 Jahre (bei 3%igem AfA-Satz) bzw. das Wohngebäude keine 40 Jahre (bei 2,5%igem
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Grundsteuererklärungen durch Hausverwalter

Stand: 04.08.2022
Die Erstellung von Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte ist eine Vorbehaltsaufgabe. Es gibt allerdings eine Ausnahme in
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Fristverlängerungen Steuererklärungen 2020-2024

Stand: 26.07.2022
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat im Zuge des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes weitreichende Fristverlängerungen für die
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Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Stand: 25.07.2022
Werden Zahlungen eines Unternehmers kurz vor oder nach Ende des Kalenderjahres geleistet, stellt sich die Frage, ob diese im Jahr der
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Corona-Hilfe Rückzahlungsforderung

Stand: 01.07.2022
Die meisten seit 2020 eingeführten Corona-Finanzhilfeprogramme sind bereits ausgelaufen. Für einige Programme sind nun noch die
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18. APRIL 2024

Hallo und herzlich Willkommen zu unserem Video zur doppelten Haushaltsführung. Haben Sie wegen Ihrer Arbeit eine Zweitwohnung? Dann sparen Sie doch damit Steuern. Was ist wichtig für die steuerliche Anerkennung? Erstmal muss ein beruflicher Grund vorhanden sein. Dann müssen Sie eine Zweitwohnung in der Nähe ihres Beschäftigungsortes haben. Dabei es ist unwichtig, ob es sich um eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder um etwas Ähnliches handelt. Wichtig ist – wie schon gesagt – der berufliche Grund.
Das bedeutet im Gegenzug natürlich, dass es eine Erstwohnung gibt. Hier müssen Sie auch Ihren Lebensmittelpunkt haben. Was soviel bedeutet wie: Hier ist die Familie – also ihr Partner und die Kinder – und hier wird auch ein Großteil des sozialen Lebens gepflegt, was man zum Beispiel durch Vereinsmitgliedschaften und andere Aktivitäten am Ort nachweisen kann. Außerdem sollten sie natürlich auch an der Haushaltsführung und den Kosten beteiligt sein. Regelmäßig nicht anerkannt wird daher das Zimmer im Elternhaus ohne finanzielle Beteiligung.
In der Praxis ist es häufig so, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle einfach zu weit ist. Eine tägliche Fahrt wäre oft nicht mehr zumutbar. In speziellen Fällen müssen Sie dies dem Finanzamt unter Umständen noch genauer begründen. Muss die Familie umziehen und behalten Sie die ursprüngliche Wohnung wegen der Arbeitsstelle, so kann dies ebenfalls eine doppelte Haushaltsführung begründen. Folgende nachgewiesene Kosten dürfen Sie für die doppelte Haushaltsführung absetzen:
1. Kosten für die Unterkunft
2. Fahrtkosten
3. Verpflegungspauschalen
4. Telefonkosten
5. Umzugskosten
Kosten für die Unterkunft wirken sich bis zu einer Obergrenze von 1.000 Euro im Monat aus. Das sind zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Nicht unter die Grenze fallen Kosten für Einrichtungsgegenstände. Wer sich jetzt fragt, was mit einem Arbeitszimmer ist, der sei an der Stelle beruhigt. Denn dieses ist extra zu beurteilen nach den Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Nur die Tagespauschale fürs Homeoffice gibt es nicht mehr extra, wenn alle Unterkunftskosten mit der doppelten Haushaltsführung angesetzt werden konnten.
Zu den Fahrtkosten zählen die erste Hinfahrt und auch die letzte Rückfahrt mit den tatsächlichen Kosten beziehungsweise einer Kilometerpauschale mit dem Auto von 30 Cent.
Für die Heimfahrten berücksichtigen Sie bitte eine Fahrt pro Woche mit der Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke – jedoch nur, wenn Sie auch wirklich nach Hause gefahren sind. Das sind für die ersten 20 Kilometer 30 Cent und für jeden weiteren Kilometer 38 Cent. Wenn Sie stattdessen Besuch von Ihrer Familie bekommen, dürfen Sie nur ausnahmsweise eine Familienheimfahrt ansetzen, wenn Sie aus dringenden beruflichen Gründen nicht selbst heimfahren konnten. Zusätzlich gilt natürlich auch noch die Entfernungspauschale für die Fahrten von der Zweitwohnung zur Arbeit. In den ersten drei Monaten können Sie außerdem Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen. Diese betragen für den Tag der Anreise und der Abreise 14 Euro, wenn Sie sich mehrere Tage in der Zweitwohnung aufhalten. Die Tage mit 24 Stunden Abwesenheit von der Hauptwohnung können mit 28 Euro angesetzt werden. Sind Sie nur einen Tag in der Wohnung, bekommen Sie noch 14 Euro, wenn Sie länger als acht Stunden von der Hauptwohnung weg sind. Außerdem: Arbeitgeber-Zuschüsse müssen Sie natürlich anrechnen. Dabei gibt es noch eine vier Wochen-Frist. Sollten Sie mal länger nicht an der Zweitwohnung sein, beginnt das Spiel von vorn und es wird Ihnen wieder für drei Monate Verpflegungsmehraufwand zugestanden. Wer außerdem nicht nach Hause fahren konnte, darf stattdessen Telefonkosten ansetzen. Last but not Least kommen natürlich oben drauf noch die Umzugskosten, die ebenfalls berücksichtigt werden können. Dazu zählen auch doppelte Mietkosten, die wegen des Umzugs entstehen. Fassen wir also nochmal zusammen:
Für eine doppelte Haushaltsführung ist aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstelle notwendig. Außerdem haben Sie einen Lebensmittelpunkt an ihrer Hauptwohnung. Handelt es sich jedoch nicht um ihre Arbeitsstelle, also steuerlich nicht um eine erste Tätigkeitsstätte, so haben Sie keine doppelte Haushaltsführung. Deutlich wird das an einem Beispiel: ein Hotelzimmer an einer weit entfernten Baustelle für drei Monate fällt nicht darunter. Hierfür können Sie aber Reisekosten geltend machen können.
Noch ein Tipp: Müssen Sie öfter als einmal in der Woche nach Hause fahren, gibt es ein Wahlrecht. Sie können die Kosten der doppelten Haushaltsführung ansetzen aber auch darauf verzichten und stattdessen die Entfernungspauschale zum Heimatort berücksichtigen. Das Wahlrecht können Sie jedes Jahr ausüben.Das wars auch schon zur Doppelten Haushaltsführung. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Bis bald.Livia Berg

11. APRIL 2024

Hallo und herzlich Willkommen zu unserem Video: Digitale Rechnungen. Die E-Rechnung kommt. Bei uns erhalten Sie einen Überblick über die neue Verpflichtung. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage: Was ist überhaupt eine E-Rechnung? Schon lange versenden wir ja beispielsweise Rechnungsbelege als pdf-Datei per E-Mail. Das ist auch zulässig. Es liegt dann jedoch keine elektronische Rechnung vor. Bei einer elektronischen Rechnung müssen die Informationen digital übermittelt, empfangen und weiterverarbeitet werden können. Dafür benötigt man einen entsprechend aufbereiteten Datensatz. Aber warum ist das überhaupt notwendig? Hintergrund ist die Einführung einer elektronischen Rechnungspflicht. Diese wiederum resultiert aus den geplanten EU-Meldepflichten. Die EU möchte sowohl den Mehrwertsteuerbetrug eindämmen als auch den Aufwand und somit die Kosten für Verwaltung und Bürokratie senken. Das bisherige System hat sich als ziemlich schwerfällig herausgestellt. Deshalb soll es von dem neuen Meldesystem abgelöst werden. Das neue System basiert auf zeitnahen Einzelmeldungen von elektronischen Rechnungen. Zum 01.01.2024 wurde daher die elektronische Rechnung eingeführt. Ab 2028 besteht eine E-Rechnungs-Pflicht, wenn verschiedene EU-Länder betroffen sind. Kritisch gesehen wird dabei die Verpflichtung innerhalb von zwei Tagen. Zusätzlich hat Deutschland ab 2025 eine E-Rechnungspflicht für Rechnungen zwischen Unternehmern im Inland eingeführt. Wichtig ist das Format der E-Rechnung. Das Format muss der Europäischen Richtlinie entsprechen. Allerdings können im Jahr 2025 und 2026 weiterhin auch Papierrechnungen ausgestellt oder andere digitale Rechnungen z.B. als PDF-Datei versandt werden. Betroffen sind davon lediglich Rechnungen über Abzugsumsätze im B2B-Bereich, also zwischen zwei Unternehmern. Bisher war eine Zustimmung des Empfängers für die Übermittlung elektronischer Rechnungen notwendig. Diese fällt mit der Umstellung auf das gesetzliche Format weg. Rechnungen an private Kunden sind also von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung kommt ab 2027. Wobei es auch für das Jahr 2027 noch Erleichterungen gibt. Es gilt hier eine Umsatzgrenze von 800.000 Euro. Bis zu dieser Grenze gelten die Ausnahmen wie in den Jahren 2025 und 2026. In der Praxis stellt sich nun die Frage: Wie macht man das mit der E-Rechnung? Zuerst hat man aktuelle Entwicklungen geprüft. Vielleicht könnte man ja bereits bestehende strukturierte elektronische Formate nutzen. Laut Finanzverwaltung wäre die sogenannte X-Rechnung eine Möglichkeit. Die X-Rechnung ist eine E-Rechnung die bei der Rechnungsstellung an Behörden eingesetzt werden muss. Außerdem gibt es noch das Rechnungsformat ZUGFeRD. Damit kann neben einer E-Rechnung im XML-Format auch eine PDF-Datei erzeugt werden. Beim bestehenden E-Format EDI-FACT ist noch nicht klar, ob und mit welchen Änderungen es zum Einsatz kommen könnte.
Eine Übertragung sowohl an den Empfänger als auch an das Finanzamt soll über eine Plattform möglich sein. Beachten Sie bitte außerdem: Die Rechnung muss auch im E-Format alle gesetzlich geforderten Rechnungsangaben enthalten. Zukünftig wird also in eine E-Rechnung und in sonstige Rechnungen unterschieden. Die Umstellung soll ziemlich schnell von statten gehen. Wie wir gesehen haben, gibt es noch ein paar Erleichterungen bis einschließlich 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen. Allerdings muss sich trotzdem jeder Unternehmer bereits jetzt dazu Gedanken machen. Grund dafür ist, ein Unternehmer muss ab 01.01.2025 die E-Rechnungen ja zumindest schon empfangen können. Noch ein Tipp: Daraus ergeben sich auch Folgen für die Erstellung der Buchhaltung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese werden durch den automatischen Prozess zwar einfacher. Eingeführt werden muss das Ganze aber trotzdem. Dafür werden wahrscheinlich die Buchhaltungs- oder Steuerbüros oft der Ansprechpartner bei Fragen der Mandanten sein. Deshalb sollten die Mandanten bereits jetzt auf die Einführung der E-Rechnung und den damit zusammenhängenden Pflichten hingewiesen werden. Nur so kann auch die rechtzeitige und kostengünstige Umstellung für kleinere und mittlere Unternehmen gelingen. Das war es auch schon mit unserem Überblick. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl

02. APRIL 2024

Hallo und herzlich Willkommen zu unserem Video: Spenden steuerlich absetzen. Gute 5,67 Millionen Euro haben Menschen in Deutschland im Jahr 2022 an Geld gespendet, etwas weniger im Jahr 2023. Aber nicht nur die gesellschaftliche Bedeutung ist enorm. Soziales Engagement in Form von Spenden kann auch Steuern sparen. Wie das geht, erklären wir hier. Steuerlich absetzbare Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die man einer steuerbegünstigten Organisation ohne Gegenleistung überlässt.
Für die Steuerbegünstigung muss man hier in drei Gruppen unterscheiden. Die erste Gruppe sind Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke, die gezahlt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. deren Dienststellen, aber auch private gemeinnützige Körperschaften, also zum Beispiel an die Bibliothek, an die Uni, an ein Hilfswerk oder an den gemeinnützigen Sportverein. Haben die Spendenempfänger ihren Sitz nicht im Inland, sondern in der EU oder in Island, Norwegen oder Liechtenstein, müssen erhöhte Anforderungen für einen Abzug erfüllt sein. Spenden an Organisationen aus Drittstaaten hat der Gesetzgeber ganz von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen. Mitgliedsbeiträge fallen auch in die erste Gruppe und können grundsätzlich unter denselben Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Hier macht der Gesetzgeber allerdings Einschränkungen. Ist eher die private Freizeitbeschäftigung betroffen, gibt es auch keinen Abzug für Mitgliedsbeiträge. Typischerweise sind das: Sportvereine, Kulturvereine, wie Laientheater, Chöre und Laienorchester aber auch Heimatvereine sowie Faschings-, Funk- und Hundesportvereine und ähnliche Verbindungen. Ist die Spende oder der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar, benötigt man noch eine Zuwendungsbestätigung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Dieser muss bestimmte Mindestangaben zum Spender, dem Empfänger und der Spende selbst enthalten. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist auch ein vereinfachter Nachweis gültig. Es reichen z.B. eine Spendenquittung oder der Kontoauszug. Geht die Spende auf ein Katastrophen-Sonderkonto, so ist auch ein vereinfachter Nachweis ausreichend und das unabhängig von der Höhe. Einem Sonderausgabenabzug steht nun nichts mehr im Weg. Spendenbeträge wirken sich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte aus. Bei Gewinneinkünften hat man ein Wahlrecht. Hier kann man stattdessen 4 Promille aus der Summe der Gesamtumsätze plus der Löhne und Gehälter abziehen. Sie wollen wissen, wie hoch Ihre Steuerersparnis ist? Im Internet finden Sie dazu kostenlose Spendenrechner. Handelt es sich um betriebliche Spenden einer Kapitalgesellschaft bzw. Körperschaft, so ist für die Körperschaftsteuer ein Abzug ebenfalls bis zu 20 Prozent oder 4 Promille möglich. Bei allen Unternehmen gibt es zudem eine Spendenkürzung bei der Gewerbesteuer. Noch ein Tipp: Spenden kann man nicht nur Geld, es können auch bestimmte Sachen und Gegenstände gespendet werden. Für Nutzungen und Leistungen ist dagegen kein Spendenabzug möglich.Während Geldspenden einfach mit dem Geldbetrag anzugeben sind, muss der Wert von Sachspenden richtig ermittelt werden. Hier kommt es darauf an, woher die Wirtschaftsgüter kommen, also ob es private Dinge sind oder aus einem Betrieb gespendet wird. Außerdem spielt es eine Rolle, ob es sich um Gebrauchtwaren oder neue Güter handelt. Unternehmen müssen auch noch die Umsatzsteuer beachten. Begünstigt sind auch Aufwandsspenden, es sei denn, es besteht kein satzungsgemäßer oder vertraglicher Aufwendungsersatzanspruch. Und noch ein Tipp: Spenden aus der ersten Gruppe – also die gemeinnützigen Spenden – von denen wir bisher gesprochen haben und die über dem maximal anzusetzenden Betrag liegen, gehen nicht verloren. Sie werden unbegrenzt vorgetragen und können in den Folgejahren abgezogen werden. Ein Rücktrag ist jedoch nicht möglich. Haben Sie in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung gespendet, ziehen Sie die Spende in einem ersten Schritt mit den Höchstbeträgen in der Spendengruppe eins ab. Anschließend besteht für diese zweite Spendengruppe eine weitere Abzugsmöglichkeit bis zu 1 Millionen Euro bzw. 2 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten. Dafür gibt es ein Wahlrecht zur Verteilung auf bis zu 10 Jahre. Die dritte Spendengruppe umfasst Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählergemeinschaften, die in einem ersten Schritt zur Hälfte, aber maximal bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro direkt die Einkommensteuer mindern. Nur für Zuwendungen an politische Parteien aber nicht an unabhängige Wählergemeinschaften gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Sonderausgabenabzug. Wer also mehr gespendet hat, darf nochmal bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro als Sonderausgabe berücksichtigen. Im Unterschied zu den gemeinnützigen Spenden aus Spendengruppe Eins ist ein Betriebsausgabenabzug für politische Spenden nicht erlaubt. Auch in der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer finden diese keine Berücksichtigung. Noch ein Tipp: Spenden können auch direkt vom Arbeitslohn einbehalten und vom Arbeitgeber weitergeleitet werden. Dann sind sie aus Billigkeitsgründen nicht lohnsteuer- und auch nicht beitragspflichtig. Einen weiteren Abzug bei der Einkommensteuer gibt es dann jedoch nicht. Das war es auch schon, mit unserem Überblick. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Bis zum nächsten Mal. Alexander Kohl

06. DEZEMBER 2023

Es ist egal ob die freiwillige Draufgabe vom Kunden selten ist oder man üblicherweise regelmäßig Trinkgeld bekommt. Der Trinkgeldempfänger erhält Einnahmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit. Muss er diese auch versteuern? Die gute Nachricht ist: Trinkgelder, die Beschäftigte von den Kunden zusätzlich zum Preis für die erbrachte Leistung erhalten, sind steuerfrei. Die Kunden können es direkt an den Arbeitnehmer zahlen oder in eine Gemeinschaftskasse – also zum Beispiel das Schweinchen auf der Theke, wenn das Geld später aufgeteilt wird. Das spielt keine Rolle. Es gibt auch verschieden Aufteilungsmodelle. Dem Arbeitnehmer steht jedoch das direkt an ihn gegebene Trinkgeld rechtlich zu. Und wie hoch darf das Trinkgeld sein? Hier gibt es keine Obergrenze – mehr. Der früher geltende Jahresbetrag wurde seit dem Jahr 2002 abgeschafft. Unabhängig von der Höhe bleibt das Trinkgeld also steuerfrei. Es zählt daher auch nicht zum Arbeitslohn und auch nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Gilt das auch für den Unternehmer? Leider nein, Selbständige müssen vergleichbare zusätzliche Vergütungen versteuern. Der Grund: im Einkommensteuergesetz wird nur das Trinkgeld an Arbeitnehmer als steuerfrei aufgeführt. Noch ein Tipp: Sind Sie selbst Kunde und zahlen das Trinkgeld? Dann lassen Sie sich den Betrag doch auf der Quittung oder Rechnung vermerken, wenn es sich um Aufwendungen handelt, die mit Ihren Einkünften zusammenhängen. Denn wie die Aufwendungen selbst, können Sie das Trinkgeld analog als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen. Der Klassiker dürfte hier die geschäftliche Bewirtung mit einem nicht abziehbaren Anteil von 30 Prozent sein. Die anderen 70 Prozent der gesamten Aufwendungen inklusive des Trinkgeldes sind so abzugsfähig. Schön, dass Sie wieder dabei waren. Livia Berg

20. Juli 2023

Herzlich Willkommen zu unserem Video Abfindungen. Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, für den stellt sich auch immer die Frage nach einer Abfindung. Die Abfindung ist eine Art Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust. Ein Arbeitgeber möchte oft auch Streitigkeiten vor Gericht vermeiden. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Ansprüche können sich aber aus einer Vereinbarung ergeben, zum Beispiel aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch ein Sozialplan oder ein Gewohnheitsrecht kann einen Anspruch begründen. Liegen dringende betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung vor, kann sich ebenfalls ein Abfindungsanspruch ergeben. Der Arbeitgeber muss dafür in der Kündigung auf die dringende betriebliche Verursachung hinweisen. In der Kündigung muss außerdem ein Hinweis enthalten sein, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält, sofern er innerhalb von drei Wochen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Diese Regelung gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten. Auszubildende sind nicht mitzurechnen. Klagt der Arbeitnehmer und stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, wäre die Folge eine Weiterbeschäftigung. Kann dies dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden, so kann er auf Antrag die Auflösung gegen eine angemessene Abfindung feststellen lassen. Ist eine Weiterbeschäftigung nicht gewünscht, kann auch ein Vergleich mit Abfindung vereinbart werden.
Für die Höhe einer angemessenen Abfindung wird oft das Alter des Arbeitnehmers, die Beschäftigungsdauer und der Familienstand berücksichtigt. Die Höhe der Abfindung laut Kündigungsschutzgesetz beträgt mindestens ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Für eine Abfindung besteht keine Sozialversicherungspflicht. Abfindungen können außerordentliche Einkünfte darstellen, die begünstigt mit der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden können. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen handelt oder diese für die Aufgabe einer Tätigkeit gezahlt wird. Auch Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten können der Fünftelregelung unterliegen. Das war das Wichtigste zum Thema Abfindung. Franziska Bauer

20. Juli 2023

Herzlich Willkommen zum Video: Der Progressionsvorbehalt. Wo ist dieser denn überhaupt steuerlich einzuordnen? Eigentlich erst bei der Höhe des Steuersatzes. Beim Progressionsvorbehalt berechnet sich der Steuersatz unter Berücksichtigung aller Einkünfte. Das heißt, auch bestimmte steuerfreie Einnahmen werden mit einbezogen.
Warum ist das so? Weil der Steuersatz nicht gleichbleibend ist. Je mehr zu versteuerndes Einkommen, desto höher ist grundsätzlich auch der Steuersatz. Bis zu einem bestimmten Wert, dem Grundfreibetrag, fällt dabei keine Steuer an. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent, der höchste liegt bei 45 Prozent. Der Anteil der Steuer am Einkommen steigt also. Progression bedeutet in dem Zusammenhang eine stufenweise Steigerung. Um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen, müssen Sie erst die Einkünfte ermitteln. Dabei werden steuerfreie Einnahmen begünstigt und nicht mitgerechnet. Die Summe der Einkünfte darf dann noch gekürzt werden um verschiedene Posten, wie zum Beispiel Verluste, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Häufig fallen hier beispielsweise Spenden, Versicherungen und Krankheitskosten an. Wo kommt nun der Progressionsvorbehalt ins Spiel? Für diesen werden in einem ersten Schritt alle Einkünfte berücksichtigt, egal ob steuerpflichtig oder steuerfrei. In einem zweiten Schritt wird damit weitergerechnet und der Steuersatz ermittelt. Würde man dies nicht tun, würde man Personen mit steuerfreien Einkünften doppelt begünstigen. Zu den wichtigsten steuerfreien Einnahmen zählen steuerfreie Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I und vieles mehr. Aber auch ausländische Einkünfte bei bestimmten Auslandssachverhalten zählen dazu. Kann der Progressionsvorbehalt auch negativ werden? Ja das kann auch vorkommen. Dadurch kann der Steuersatz sinken. Möglich ist dies zum Beispiel bei einer Rückzahlung von steuerfreien Einnahmen, wie in etwa eine Rückzahlung von Krankengeld, weil für dieselbe Zeit ein Anspruch auf Rentenzahlungen besteht. Noch ein Tipp! Einkünfte und Leistungen, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, können zu einer Pflichtveranlagung führen. Liegen diese in einem Jahr zusammen über 410 Euro muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Franziska Bauer

20. Juli 2023

Herzlich Willkommen zum Video: Der Solidaritätszuschlag. Vor dreißig Jahren wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer eingeführt. Dies erfolgte zunächst befristet und kurz darauf nochmals unbefristet. Als besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer sind auch die Lohnsteuer, die Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer und der Steuerabzug bei bestimmten Auslandssachverhalten betroffen. Wieviel beträgt der Solidaritätszuschlag überhaupt? Er bemisst sich aktuell aus 5,5 (Fünf Komma Fünf) Prozent der jeweiligen Steuer und betrifft alle einkommensteuerpflichtigen und körperschaftsteuerpflichtigen Personen. Dabei werden die Freibeträge für Kinder grundsätzlich immer berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Kindergeld günstiger ist oder nicht. Deshalb kann die Bemessungsgrundlage auch von der tatsächlichen Einkommensteuer abweichen. Muss jeder den Soli zahlen? Grundsätzlich betrifft die Abgabe alle Steuerpflichtigen. Für einkommensteuerpflichtige natürliche Personen gibt es aber eine sogenannte Nullzone. Diese Grenze hat man ab 2021 erheblich angehoben. Die Abgabe wird bis zu einer Bemessungsgrundlage von 16.956 (sechzehn-tausend-neunhundert-sechs-und-fünfzig) Euro bzw. 33.912 (drei-und-dreißig-tausend-neunhundert-zwölf) Euro angehoben. Viele Einkommensteuerzahler sind deshalb nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet.
Aber auch oberhalb der Nullzone wird man nicht sofort in voller Höhe zur Kasse gebeten. In einem Übergangsbereich wird der Soli noch abgemildert auf 11,9 (elf-Komma-neun) Prozent.
Ausdrücklich nicht unter die Regelung fällt die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragsteuer mit dem gesonderten Tarif von 25 Prozent. Ein Solidaritätszuschlag fällt daher bei solchen Kapitalerträgen immer an, sofern diese über einem Freistellungsauftrag beziehungsweise dem Sparerpauschbetrag liegen. Auch Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften zahlen den Solidaritätszuschlag ab dem ersten Euro. Das war es auch schon mit unserem kurzen Überblick, wir freuen uns, wenn Sie bald wieder bei uns vorbeischauen. Franziska Bauer

20. Juli 2023

​Herzlich Willkommen zum Video Bewirtungskosten. Dass Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, ist weithin bekannt. Aber auch ein Abzug als Werbungskosten ist möglich, zum Beispiel für Arbeitnehmer. Die Bewirtung muss geschäftlich oder beruflich veranlasst sein. Von den Bewirtungskosten können grundsätzlich 70 Prozent geltend gemacht werden. Der Rest bleibt ihr Privatvergnügen, mit einer Ausnahme. Laden Sie Mitarbeiter oder Kollegen ein, ist sogar ein Abzug von 100 Prozent möglich, da ein betrieblicher bzw. beruflicher Grund vorliegt. Was müssen Sie sonst noch wissen? Wichtig ist natürlich, dass Sie derjenige sind, der die Bewirtung übernimmt. Die Bewirtungsaufwendungen müssen zudem angemessen sein. Außerdem muss ein geschäftlicher oder beruflicher Anlass gegeben sein. Zudem sind Aufzeichnungspflichten zu beachten.
Wann sind Ihre Bewirtungsaufwendungen also noch angemessen? Hier gibt es keine besondere, gesetzliche Grenze. Die Wichtigkeit des Essens oder der bewirteten Person spielt dabei sicher eine Rolle. Auch ein Fremdvergleich kann hier helfen. Außerdem stellt sich noch die Frage, welche Anforderungen an die Nachweise und Aufzeichnungen gestellt werden. Dabei sind bestimmte Pflichtangaben zu beachten. Wichtig ist, dass alle Angaben so genau wie möglich gemacht werden. Sie müssen darauf achten, dass Sie eine maschinell erstellte Rechnung bekommen, da eine handschriftliche Quittung nicht ausreichend ist. Nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, müssen Sie den genauen Anlass und die Teilnehmer zeitnah ergänzen. Sie können auch einen extra Bewirtungsbeleg schreiben, den Sie dann an die Rechnung heften müssen. Beachten Sie bitte, dass Sie den geschäftlichen Anlass genau erläutern. Wie Sie sich sicher schon denken können, genügt es nicht, nur „Geschäftsessen“ oder „Arbeitsessen“ anzugeben. Übrigens zählen zu den Bewirtungskosten die Kosten für Speisen, Getränke und sonstige Genussmittel. Nebenkosten wir Garderobe und Trinkgeld sind ebenfalls den Bewirtungskosten zuzurechnen. Achten Sie deshalb darauf, dass diese auch auf der Rechnung enthalten sind. Andere Kosten, zum Beispiel für künstlerische oder sportliche Darbietungen, zählen im Umkehrschluss nicht zu den Bewirtungskosten. Noch ein Hinweis: eine Bewirtung in der eigenen Wohnung zählt immer zu den privaten Kosten und kann nicht geltend gemacht werden. Schön, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Marianne Schuierer

20. Juli 2023

​Herzlich Willkommen zum Video „Das Kurzarbeitergeld“. Ein Arbeitgeber, der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und deswegen die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter kürzen muss, kann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Erfahren Sie hier, welche Regelungen dafür gelten. Wichtig für die Betroffenen ist erst einmal: Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? – Dafür sieht man sich das ursprüngliche Gehalt für die volle Arbeitszeit an. Das Ursprungsgehalt wird verglichen mit dem geminderten Gehalt während der Kurzarbeit. Für den Vergleich schaut man allerdings auf die Netto-Differenz. Das ist der Gehaltsunterschied, der sich nach Abzug von Steuern und einer Pauschale für die Versicherungen ergibt. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten ca. 60 % des ausgefallenen Nettoeinkommens, Beschäftigte mit Kindern bekommen ca. 67 %. Während der Corona-Pandemie galten befristet erhöhte Prozentsätze. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es beeinflusst jedoch den Steuersatz. Betroffene Arbeitnehmer müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben, wenn das Kurzarbeitergeld zusammen mit allen anderen Lohnersatzleistungen und Nichtarbeitseinkünften über 410 Euro liegt. Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene und gekürzte fiktive Entgelt bei Kurzarbeit. Ein Betrieb muss allerdings bestimmte Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllen. Die Kurzarbeit darf außerdem nur vorübergehend vorliegen und muss innerhalb einer bestimmten Frist bei der Arbeitsagentur angezeigt werden. Regular ist ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld möglich, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft in Kurzarbeit ist und die Gehaltsminderung mindestens 10 Prozent beträgt. Bis 30.06.2023 wurde der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. Hintergrund sind die Erleichterungen, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Die Verlängerung beinhaltet folgende wichtige Punkte: – Der Anspruch besteht bereits, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft betroffen sind. – Der Urlaubs- und Arbeitszeitausgleich zur Umgehung der Kurzarbeit wird nicht so streng gehandhabt. – Leiharbeitnehmer kommen ebenfalls in den Genuss von Kurzarbeitergeld. Noch ein Tipp: Wer bis zum 30.06.2023 während der Kurzarbeit einen Minijob aufnimmt, braucht sich diese Einnahmen nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen zu lassen. Wir freuen uns, dass Sie wieder dabei waren, bis zum nächsten Mal. Franziska Bauer

20. Juli 2023


Herzlich Willkommen zum Video Minijobs. Minijobs werden in kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigungen unterteilt. In diesem Video geht es um die geringfügig entlohnten Minijobs. Für diese Minijobs gibt es eine Entgeltgrenze von 520 Euro, die nicht überschritten werden darf. Seit Oktober 2022 richtet sich diese Grenze nach dem Mindestlohn bei einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. Ändert sich also zukünftig der gesetzliche Mindestlohn, so wird die Minijob-Grenze automatisch angepasst. Für 520 Euro-Jobs trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie pauschale Versicherungsbeiträge. Diese sind 13 Prozent für die Krankenversicherung und 15 Prozent für die Rentenversicherung. Bei einer Beschäftigung in einem Haushalt betragen die Pauschalen nur jeweils 5 Prozent. Außerdem entfällt für privat krankenversicherte Minijobber die Pauschalabgabe für die Krankenversicherung ganz. Zusätzlich entstehen 2 Prozent pauschale Lohnsteuer oder alternativ die persönliche Lohnsteuer des Arbeitnehmers, wenn dies gewünscht wird. Für den Minijobber selbst kommen nochmal 3,6 Prozent oben drauf, wenn er nicht von der Rentenversicherung befreit ist. Der volle Beitrag ist dabei mindestens auf einen Sockelbetrag von 175 Euro fällig. Das heißt, bei einem Verdienst unter 175 Euro ist der Eigenanteil höher. Er errechnet sich dann, indem vom vollen Beitrag aus 175 Euro der Arbeitgeberanteil aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt abgezogen wird. Dabei gilt: Ab 2013 liegt grundsätzlich Rentenversicherungspflicht vor, von der man sich mit einer schriftlichen Erklärung beim Arbeitgeber befreien lassen kann. Hat eine Beschäftigung bereits vor 2013 begonnen, lag dagegen Rentenversicherungsfreiheit vor, auf die man verzichten konnte. Ein ausgeübter Verzicht kann nun seit 01.10.2022 nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die Minijob-Grenze gilt insgesamt für alle 520 Euro-Jobs nebeneinander. Wer die Grenze unerwartet und nur gelegentlich überschreitet, hat allerdings nicht gleich eine Versicherungspflicht zu befürchten. Bis zu zwei Monate mit höchstens 1.040 Euro Entgelt können innerhalb eines Zeitjahres unvorhergesehen über 520 Euro liegen. Hat ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere 520-Euro-Jobs inne, bleibt nur der erste aufgenommene Minijob abgabenfrei. Alle weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig, außer in der Arbeitslosenversicherung. Beachten Sie bitte auch, dass es bis Ende 2023 noch Übergangsregelungen für Beschäftigungen gibt, die bereits am 01.10.2022 ausgeübt wurden. Betroffen sind Minijobber mit einem Entgelt bis 520 Euro aber über der bis dahin geltenden 450 Euro-Grenze. Trotz der Besonderheiten hat ein Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen. Dies müssen Sie bei der Prüfung der Entgeltgrenze beachten. Außerdem gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobber. Es gelten auch die Aufzeichnungspflichten für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Arbeitgeber von Minijobbern müssen diese zeitnah – also innerhalb von sieben Tagen dokumentieren. Alexander Kohl

20. Juli 2023

Herzlich Willkommen zu unserem Video: Homeoffice: aktuelle Regelungen Einen gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es gegenwärtig noch nicht. Besteht von beiden Seiten der Wunsch dazu, bedarf es deshalb individueller Vereinbarungen. Je nach Ausgestaltung kann daher auch ein Telearbeitsplatz oder Mobiles Arbeiten mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Regelungen vorliegen. Nur während der Corona-Pandemie waren Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice anzubieten, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprachen. Die Beschränkungen während der Pandemie führten auch zu neuen steuerlichen Erleichterungen zum Homeoffice. Erstmals gab es eine raumunabhängige Pauschale von fünf Euro pro Tag für die Jahre 2020 bis 2022. Waren die Voraussetzungen für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt, war trotzdem ein Abzug für maximal 120 Tage, also höchstens 600 Euro jährlich pro Person möglich. Dazu durfte man an den jeweiligen Tagen nur im Heimbüro tätig sein.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen weiter modifiziert. Ab 2023 gilt für den Abzug von Heimbüro-Aufwendungen Folgendes:
Ein hauptsächlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken genutztes außerhäusliches Arbeitszimmer kann voll berücksichtigt werden, wenn die private Nutzung ganz oder nahezu ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für ein Arbeitszimmer zu Hause. Eine Ausnahme vom generell geltenden Abzugsverbot gibt es für ein häusliches Arbeitszimmer nur, wenn ein abgetrennter und entsprechend geeigneter Raum vorliegt, der allein oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Die anteiligen Aufwendungen, wie Miete oder Abschreibung und Nebenkosten kann man abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt aller beruflichen und betrieblichen Tätigkeiten darstellt. Stattdessen können Sie auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro geltend machen. Anders als bisher handelt es sich dabei um einen Pauschbetrag, der ohne Nachweise berücksichtigt wird. Die Aufwendungen sind jedoch nur in den Monaten abzugsfähig, in denen die Voraussetzungen vorliegen. Wird die alternative Jahrespauschale angesetzt, ist diese also gegebenenfalls zu zwölfteln. Aber auch die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 weiter angepasst. Das ist positiv für diejenigen, die kein häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne haben. Denken Sie zum Beispiel an eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, die nicht räumlich abgetrennt ist. Ab 2023 gibt es eine Tagespauschale für eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die überwiegend von daheim ausgeübt wird. Sie beträgt 6 Euro täglich für maximal 210 Tage. Somit kann man höchstens 1.260 Euro pro Person und Jahr geltend machen. Bei verschiedenen Tätigkeiten am gleichen Tag darf die Pauschale nicht mehrfach angesetzt werden. Ein Abzug ist zulässig, wenn man keine andere Tätigkeitsstätte außer Haus aufsucht; es sei denn, es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Im zweiten Fall ist der Ansatz der Tagespauschale also auch dann möglich, wenn man in die Arbeit oder den Betrieb muss oder auswärts tätig ist. Ausnahmsweise kann man dann auch noch die Fahrten entsprechend berücksichtigen. Eine Tagespauschale gibt es auch nicht, wenn bereits Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung oder die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale zu berücksichtigen sind. Man kann sein Arbeitszimmer auch an den Arbeitgeber vermieten. Liegt die Vermietung im Interesse des Arbeitgebers, kann dies zu Mieteinkünften führen. Andernfalls liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, sofern der Arbeitgeber Aufwendungen erstattet. Die Kosten für die Ausstattung und die Arbeitsgeräte fallen allerdings nicht darunter. Hierfür gelten eigenen Regelungen, zum Beispiel für Computer und Internetnutzung. Noch ein Tipp zum Schluss: Nutzen Sie das Arbeitszimmer zu eigenen Ausbildungszwecken für eine Erstausbildung oder ein Erststudium, gelten die Regelungen für den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug analog auch für die Berücksichtigung beim Sonderausgabenabzug. Schön das Sie wieder dabei waren, bis bald. Franziska Bauer

20. Juli 2023

Livia Berg, Herzlich Willkommen zum Videothema „Die Inflationsausgleichsprämie“. Was haben Sie von der neuen steuerfreien Prämie? Und auf was müssen Sie achten, damit der Arbeitgeberzuschuss auch steuerfrei bleibt? Darum geht es heute. Bis zu 3.000 € steuerfrei können Arbeitgeber an ihre Beschäftigten zusätzlich auszahlen in der Zeit vom 26.10.2022 bis 31.12.2024. Es ist egal, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt und ob die Zuwendung auf einmal oder in Raten erfolgt. Werden 3.000 € überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Die Prämie gilt anlässlich von Preissteigerungen. Es genügt dafür ein Hinweis, z.B. auf der Lohnabrechnung oder dem Überweisungsträger. Die Steuerfreiheit gibt es nur bei einer zusätzlich zum Arbeitslohn gewährten Auszahlung. Das bedeutet, es ist weder eine Gehaltsumwandlung möglich – z.B. statt Weihnachtsgeld – noch eine Zahlung an Stelle einer Lohnerhöhung. Vor Verkündung des Gesetzes – also vor 26.10.2022 – ausgezahlte Boni dürfen nicht nachträglich als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie behandelt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung auf Sozialleistungen ausgeschlossen. Die Sonderzahlung ist eine freiwillige Leistung. Sie darf jedem Arbeitnehmer zugewendet werden, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt. Egal ist auch, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Ein Arbeitnehmer kann die Prämie von verschiedenen Arbeitgebern jeweils bis zu 3.000 € erhalten. Der Arbeitgeber muss aber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Das bedeutet einfach gesagt, er darf gleiche Mitarbeitergruppen nicht willkürlich unterschiedlich behandeln. Der Arbeitgeber muss bei einer Ungleichbehandlung seine Auswahl begründen können. Die Prämie muss also nicht allen Beschäftigten gleichermaßen bezahlt werden. Die flexible Regelung macht es Arbeitgebern möglich, Form, Höhe, Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Zahlungen gut planen. Und nicht nur Arbeitnehmer sparen Steuern und Beiträge, es werden auch keine Arbeitgeberanteile fällig. Eine Win-Win Situation für beide Seiten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Livia Berg

20. Juli 2023

Das zu versteuernde Einkommen, Jochum

01. September 2021

elektronisches Kassensystem, computergestütztes Kassensystem, Registrierkasse, Kassensystem, Belegausgabepflicht, elektronisches Aufzeichnungssystem, Ladenkasse, Einzelaufzeichnungspflicht, Aufzeichnungspflicht, Eigenbeleg, Eigenbelege, Befreiung, Papierbeleg, elektronischer Beleg, Download, Angaben, Rechnungsangaben, QR-Code, lesbar, digitale Schnittstelle, Schnittstelle der Finanzverwaltung, digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung, elektronischer Kassenbeleg, Beleg, Standard, Standards für Belege, Taxonomie der Kassendaten, technische Sicherheitseinrichtung, Kassennachschau, Alexander Kohl

18. August 2021

Unternehmer, Rechnungen, Rechnung, Inland, Leistungen, Unternehmen, Werklieferung, Werklieferung, Werkleistung, Werkleistungen, Leistungsempfänger, Umsatzsteuer, USt, Umsatzsteuerlich, Vorsteuerabzug, Angaben, Steuersatz, Gutschrift, Übergang der Steuerschuldnerschaft, Steuerschuldnerschaft, Differenzbesteuerung, Alexander Kohl

21. Juli 2021

Abschreibungsmethoden, Absetzung für Abnutzung, AfA, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Anlagevermögen, Überschusseinkünfte, geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG, lineare AfA, degressive AfA, Absetzung für Substanzverringerung, Abschreibung, Substanzverringerung, lineare Gebäude AfA, degressive Gebäude AfA, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung, erhöhte Absetzung, Restwert, Abschreibungssatz, Bemessungsgrundlage, bewegliche Anlagegüter, Restbuchwert, Alexander Kohl

07. Juli 2021

Dienstwagen, Dienstauto, Firmenauto, private Nutzung, geldwerter Vorteil, Firmenwagen, Ein-Prozent-Regelung, 1% Regelung, Fahrtenbuchmethode, Fahrtenbuch, Fahrtenbuch-Methode, Bruttolistenneupreis, Bruttolistenpreis, erste Tätigkeitsstätte, Alexander Kohl

24. Juni 2021

Gutschein, Einzweckgutschein, Einzweck-Gutschein, Mehrzweckgutschein, Mehrzweck-Gutschein, Gegenleistung, Lieferung, sonstige Leistung, leistender Unternehmer, Ort der Leistung, Leistungsort, Steuersatz, Umsatzsteuer, Alexander Kohl

05. MAI 2021

Herzlich Willkommen beim b.b.h. Bundesverband! Mein Name ist Alexander Kohl und in diesem Video beschäftigen wir uns mit Reisekosten und wie Sie Auslandsreisekosten steuerlich absetzen können. Zu den Reisekosten zählen Aufwendungen für Fahrten oder Übernachtungen ebenso wie Verpflegungsmehraufwendungen oder Reisenebenkosten. Ob sie nun im Ausland oder im Inland auswärts unterwegs sind, macht hier erst mal keinen Unterschied. Steuerlich geltend dieselben Grundsätze für die Berücksichtigung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Der Arbeitgeber kann nachgewiesene Fahrtkosten, Flugrechnungen sowie Nebenkosten in tatsächliche Höhe erstatten. Wenn Sie keine Erstattung erhalten, dürfen Sie dafür Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren, erhalten Sie pauschale Kilometersätze. Diese unterscheiden sich nicht von denen im Inland. Spezielle Regelungen ergeben sich bei den Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Wie im Inland können Sie für die Verpflegung ebenfalls nur Pauschalen steuerlich ansetzen. Dafür gibt der Gesetzgeber regelmäßig eine Länderliste heraus. In dieser können Sie die Pauschbeträge für jedes Land heraussuchen. Genauso wie bei Inlandsreisen gibt es zwei verschiedene Pauschbeträge die sich nach der Abwesenheit richten. Entweder sind Sie über 8 Stunden am Tag auswärts oder mindestens 24 Stunden, also den ganzen Tag. Aber was ist eigentlich, wenn Sie durch mehrere Länder reisen oder mehrere Tage unterwegs sind? Wenn sie mehrere Tage unterwegs sind, setzen Sie für die An- und Abreise denselben Pauschbetrag an, den Sie für eine Auswärtstätigkeit mit 8 Stunden geltend machen können. Wie lange sie tatsächlich an den Tagen für die Anreise und Abreise auswärts waren spielt keine Rolle. Sind Sie bei der Anreise in mehreren Ländern unterwegs, nehmen Sie den Pauschbetrag für das Land, das Sie vor 24 Uhr erreichen. Bei der Abreise zählt das Land, in dem ihr letzter Tätigkeitsort war. In den Tagen zwischen der Anreise und Abreise müssen Sie dann den Pauschbetrag ansetzen, der für das Land gilt dass sie vor 24 Uhr der Ortszeit erreichen. Und immer wieder können Sie die Parallelen zum Inland ziehen. Denn auch bei Reisen im Ausland müssen Sie darauf achten, dass der Ansatz für ihre Verpflegungsmehraufwendungen nach drei Monaten wegfällt. Dies ist dann der Fall, wenn sie sich an derselben Tätigkeitsstätte aufhalten. Erhalten Sie vom Arbeitgeber oder vom Kunden beispielsweise Mahlzeiten, dann muss auch die Verpflegungspauschale gekürzt werden. Für das Frühstück müssen Sie auf 20 Prozent der Pauschale verzichten und für Mittagessen und Abendessen jeweils um 40 Prozent. Erhalten Sie eine Erstattung vom Arbeitgeber müssen Sie diese natürlich abziehen. Allerdings ist es möglich, dass der Arbeitgeber genauso wie für Inlandsübernachtungen Pauschbeträge erstattet. Wie im Inland ist eine Erstattung ohne Einzelnachweis möglich. Auch hier finden Sie die entsprechenden Pauschbeträge in der Länderliste für die verschiedenen Staaten.

Für LKW-Fahrer die in Ihrer Kabine übernachten gilt auch im Ausland die Pauschale von acht Euro pro Übernachtung.

In den ersten 48 Monaten können Sie also unbeschränkt die tatsächlichen Kosten geltend machen, anschließend dürfen Sie höchstens 1.000 Euro im Monat abziehen.

Ihre Auslandsreisekosten sollten Sie anhand von Aufzeichnungen und Belegen nachweisen können. Dazu gehört zum Beispiel welche Reise sie gemacht haben und warum, oder auch die Dauer der Reiseweg und die Kilometer.

Das war’s auch schon. Wir hoffen, wir konnten Ihnen das Thema „Auslandsreisekosten“ näherbringen und wir freuen uns, wenn Sie bald mal wieder bei uns vorbeischauen.
Bis dahin freuen wir uns, wenn Sie uns einen Daumen hoch dalassen!!
Alexander Kohl

01. MÄRZ 2021

Steuerhinweise für Onlineverkäufer. Herzlich Willkommen. Mein Name ist Alexander Kohl und das Thema unseres Kurzvideos lautet: „Steuerhinweise für Onlineverkäufer“. Verkäufe über Onlineportale sind kinderleicht und sie erreichen noch viel mehr potenzielle Kunden, egal ob Sie nur ein paar gebrauchte Sachen loswerden wollen oder einen richtigen Handel angemeldet haben? Wenn Sie dieser Meinung sind, sollten Sie sich unbedingt über die steuerlichen Fallstricke informieren. Sie sind nur ein privater Verkäufer und wollen mit dem Finanzamt nichts zu tun haben? So einfach ist das aber nicht, denn der Fiskus kann jederzeit, für Sie unbemerkt bei den Plattformen bestimmte Daten abfragen. Das bedeutet, dass genau geprüft wird, ob es sich nur um private Gelegenheitsverkäufe handelt oder um einen gewerblichen Handel. Dabei muss man auch noch im Blick haben, dass umsatzsteuerlich etwas andere Regeln gelten als für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer ist es relevant ob Ihnen ein Gewinn aus dem Handel bleibt, was bei eigenen gebrauchten Sachen in der Regel schwer wird. Aufpassen sollten Sie, wenn Sie extra Neu- oder Gebrauchtware für den Wiederverkauf ankaufen und weiterveräußern oder wenn Sie Wertgegenstände verkaufen, wie Antiquitäten oder Schmuck. Wenn Sie also einmalige Spekulationsgewinne über 600 Euro mit wertvollen Sachen getätigt haben oder regelmäßigen Handel betreiben und nicht nur private Gegenstände mit Verlust veräußern, sollten Sie sich unbedingt steuerlich umfassend informieren. Die Umsatzsteuer ist im Online-Handel eigentlich ein Thema für den Steuerprofi. Wir möchten Ihnen hierzu einige grundlegende Punkte aufzeigen, auf die Sie selbst achten können. Für die Umsatzsteuer ist ein Gewinn unbeachtlich, hier gilt es lediglich, Einnahmen zu erzielen, was bei einem Verkauf ja immer vorkommt. Wenn dies auch noch nachhaltig und selbständig passiert, werden Sie bereits als umsatzsteuerlicher Unternehmer eingestuft. Das Finanzamt hat als einen Blick darauf ob Sie über längere Zeit regelmäßig über die Online-Plattform in erheblicher Menge Waren verkaufen. Auch wenn Sie Waren anderer, wie Verwandter oder Freunden, auf Ihrem Account anbieten, sollten Sie vorsichtig sein. Ein weiteres Indiz ist natürlich, wenn Sie Werbung machen, zu den Top Sellern gehören oder bereits einen eigenen Shop haben. Grundsätzlich ist es möglich dass trotzdem keine USt anfällt, wenn Sie als Kleinunternehmer eingestuft werden. Hier geht man von einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro aus. Geprüft wird immer der Vorjahresumsatz, d.h. alle Einnahmen ohne Umsatzsteuer und zwar alle Umsätze die Sie machen, nicht nur die vom Online Handel. Schwierig wird es also, wenn Sie schon ein Geschäft oder Gewerbe mit Umsatzsteuerbelastung haben, denn dann sind auch alle anderen Einnahmen der USt zu unterwerfen. Die Umsatzsteuer unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Geschäftszweigen. Dies betrifft z.B. viele PV-Anlagen-Besitzer. Als umsatzsteuerlicher Unternehmer hat man anschließend viele Regeln zu beachten, besonders wenn auch noch grenzübergreifende Verkäufe hinzukommen. Außerdem sind Sachverhalte im Onlinehandel derzeit vielen gesetzlichen Änderungen unterworfen. Wenn Sie also tatsächlich nur Privatverkäufer sind und dies auch bleiben möchten, sollten Sie Ihre Aktivitäten auf den Plattformen immer gut im Blick haben und auf die genannten Punkte achten. Außerdem sollten Sie Nachweise aufbewahren, damit Sie auch nachträglich noch ihre Onlineverkäufe belegen und nachvollziehen können und im Zweifel auch Ausgaben nachweisen können. Das war’s auch schon. Wir hoffen, Ihnen hat unser Video gefallen und Sie schauen bald wieder bei uns vorbei.Alexander Kohl

12. FEBRUAR 2021

Sammelposten. Hallo! Ich bin Alexander Kohl und dieses Kurzvideos befasst sich mit dem Thema „Sammelposten“. Was ist ein Sammelposten? Wie bildet man einen solchen? Wie wird dieser aufgelöst? Ja, für wen ist denn so ein Posten überhaupt zulässig? Und: welche Wirtschaftsgüter sind davon betroffen? Die als Vereinfachungsregelung gedachte Sammelpostenregelung wirft viele Anwendungsfragen auf. Die wichtigsten Fragen wollen wir in unserem Video kurz beantworten. Der Sammelposten kann gebildet werden, wenn sie bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen. Diese müssen zu einer selbstständigen Nutzung fähig sein. Außerdem dürfen die Anschaffungskosten bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Somit sind die Voraussetzungen der betroffenen Wirtschaftsgüter grundsätzlich dieselben wie bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut. In unserem Video über geringwertige Wirtschaftsgüter haben wir diese genau erklärt. Die Grenze für die Bildung von Sammelposten liegt seit 2018 bei mehr als 250 Euro bis höchstens 1.000 Euro für die Anschaffungskosten einer Sache. Dies bedeutet, dass Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 Euro ohne weiteres als Sofortaufwand erfasst werden dürfen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 250 Euro und bis zu 1.000 Euro, so kann ein Sammelposten gebildet werden. Diese Bildung ist ein Wahlrecht anstelle der sogenannten Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung für ein geringwertiges Wirtschaftsgut. So einfach macht es uns der Fiskus aber nicht. Denn wenn sie das Wahlrecht in Anspruch nehmen, so müssen Sie in diesem Jahr alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten innerhalb der Grenze liegen in ihren Sammelposten einstellen. Es besteht für dieses Wirtschaftsjahr nicht mehr die Möglichkeit einen Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln. Sie können aber für jedes Jahr neu darüber entscheiden und wählen, ob Sie einen Sammelposten bilden oder geringwertige Wirtschaftsgüter haben und sofort „abschreiben“. Wenn Sie also dieses einheitliche Wahlrecht ausgeübt haben, so werden alle Wirtschaftsgüter innerhalb der Grenze in einem Wirtschaftsjahr in den Sammelposten eingestellt. Dieser wird dann gleichmäßig über fünf Jahre verteilt und aufgelöst. Übrigens handelt es sich bei der oft und gern als Poolabschreibung genannten Auflösung von Sammelposten eben nicht um eine Abschreibung, sondern um eine Sonderregelung. Dies beantwortet auch einige Fragen, warum der Sammelposten anders behandelt wird als alle anderen Anlagegüter im Anlagevermögen. Da es sich nur um eine Rechengröße handelt und diese gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird, spielt es keine Rolle, wie lange die Nutzungsdauern der Wirtschaftsgüter im Sammelposten sind. Ebenso wenig wird berücksichtigt, wenn sich innerhalb des Fünfjahreszeitraums der Auflösung Veränderungen ergeben und ein Wirtschaftsgut ausscheidet. Außerdem kann dieser Sammelposten nur von Steuerpflichtigen gebildet werden, die eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Die Möglichkeit als Werbungskostenabzug zum Beispiel bei Vermietung besteht nicht. Und damit kommen wir zum Ende. Wir hoffen, wir konnten Ihnen das Thema “Sammelposten” näherbringen. Bis zum nächsten Mal!

05. FEBRUAR 2021

Geringwertige Wirtschaftsgüter. Hallo und herzlich Willkommen! Ich bin Alexander Kohl und begrüße Sie herzlich zu unserem Kurzvideo zum Thema „Geringwertige Wirtschaftsgüter“. Aus Vereinfachungsgründen gibt es die Möglichkeit für die als GWG bekannten geringwertigen Wirtschaftsgüter eine sogenannte Sofortabschreibung vorzunehmen. In unserem Kurzvideo möchten wir Ihnen erläutern, welche Voraussetzungen dazu vorliegen müssen und wie dies funktioniert. Geringwertige Wirtschaftsgüter haben Sie, wenn Sie bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens anschaffen, die selbstständig nutzbar sein müssen. Die Anschaffungskosten dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter müssen mehr als 250 Euro und dürfen bis zu 800 Euro betragen. Als Faustregel könnte man sich merken, dass bewegliche Wirtschaftsgüter, Sachen sein müssen, die man anfassen kann. In der Regel sind diese dann auch abnutzbar, was bedeutet, dass die Gegenstände sozusagen nur eine bestimmte Zeit nutzbar sind, bevor Materialverschleiß oder ähnliches eintritt. Nicht abnutzbar sind damit z.B. Beteiligungen oder Lizenzen die Sie erwerben. Besonderheiten gibt es bei Software, die grundsätzlich zwar immateriell ist und daher nicht von der GWG-Regelung erfasst wird, aber bei Anschaffungskosten innerhalb der oben genannten Grenzen doch wie ein GWG behandelt werden darf, wenn es sich um Standardsoftware handelt. Eine solche enthält nur Daten und ist nicht auf den Nutzer zugeschnitten. Selbständig nutzbar können beispielsweise Einrichtungsgegenstände sein in Hotels oder Büros, auch wenn Sie aufeinander abgestimmt sind. Verschiedene Werkzeuge oder Fräser für eine Maschine sind indes unselbständig und können daher nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut gebucht werden. Im Bereich von PC Anlagen entstehen oft Unsicherheiten. Sie können aber hier vom Grundsatz her von Unselbständigkeit ausgehen. Als Ausnahme sollte man sich aber Kombinationsgeräte wie z.B. „Multifunktionsdrucker“ und externe Speichergeräte merken. Liegen die Voraussetzungen vor so haben Sie also ein Wahlrecht, das betreffende Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abzuschreiben oder aber im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten sofort als vollen Aufwand zu erfassen. Die Entscheidung können Sie also nur im Anschaffungsjahr fällen. Außerdem sind die geringwertigen Wirtschaftsgüter in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Die erforderlichen Angaben sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, Einlage oder der Eröffnung des Betriebs und die Höhe der Anschaffungskosten oder des entsprechenden Werts bei Einlage. Der Fiskus akzeptiert allerdings, wenn sich diese Angaben aus der Buchhaltung ergeben. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250 Euro als sogenannten Sammelposten deklariert haben. Dann nämlich wird dieses Wahlrecht anstelle des Wahlrechts zur Sofortabschreibung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern angesetzt. In dem Jahr in dem Sie sich entscheiden einen Sammelposten zu bilden ist es somit nicht mehr möglich, einzelne Wirtschaftsgüter als GWG zu behandeln. Allerdings gilt die Regelung der Sofortabschreibung bei GWG für Bilanzierende, Einnahmenüberschussrechnung und auch bei den Überschusseinkunftsarten gleichermaßen. Dies bedeutet, dass sie auch bei privaten Vermietungseinkünften oder als Arbeitnehmer in den Genuss dieser Regelung kommen können und im Jahr der Anschaffung Sofortaufwand abziehen können. Hiermit verabschieden wir uns und freuen uns, wenn Sie uns wieder mal besuchen.